Notfälle

Bei Notfällen besteht für Sie die Möglichkeit, auch ohne Termin zu uns zu kommen.
Möglich ist das von Montag bis Freitag, immer zwischen 08:30 Uhr und 10:30 Uhr.

Im Leistungsbereich gelten folgende Sachverhalte als Notfall:

  • Mittellosigkeit (nach Vorlage aktueller Kontoauszüge)
    • wegen Geldbeutelverlust (unter Vorlage der Diebstahlsanzeige bei der Polizei bzw. Verlustanzeige bei der Polizei – die Verlustanzeige beim Fundbüro reicht nicht aus) oder
    • keine Leistung für den laufenden Monat erhalten
  • Frauenhausfälle / unvorhergesehene Trennung
  • Pensionseinweisungen
  • Entlassung aus psychiatrischen Facheinrichtungen
  • Unglücksfälle (z.B. Wohnungsbrand o.ä.)
  • Haftentlassung
  • Umzug/Zuzug unter Vorlage eines personalisierten Mietangebotes oder Exposé des Vermieters
  • Stromsperren/Androhung einer zeitnah bevorstehenden Stromsperre
  • plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse, die eine sofortige Vorsprache erforderlich machen

Im Vermittlungsbereich gelten folgende Sachverhalte als Notfälle:

  • Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Vermittlungsbudget VB 44 SGB III)
  • Reisekosten für kurzfristige Vorstellungsgespräche
  • Ortsabwesenheit (OAW) mit Beginn innerhalb der nächsten Woche

Bitte kommen Sie nur dann ohne Termin zu uns, wenn Sie einer der oben genannten Notfälle sind!