Notfälle
Bei Notfällen besteht für Sie die Möglichkeit, auch ohne Termin zu uns zu kommen.
Möglich ist das von Montag bis Freitag, immer zwischen 08:30 Uhr und 10:30 Uhr.
Im Leistungsbereich gelten folgende Sachverhalte als Notfall:
- Mittellosigkeit (nach Vorlage aktueller Kontoauszüge)
- wegen Geldbeutelverlust (unter Vorlage der Diebstahlsanzeige bei der Polizei bzw. Verlustanzeige bei der Polizei – die Verlustanzeige beim Fundbüro reicht nicht aus) oder
- keine Leistung für den laufenden Monat erhalten
- Frauenhausfälle / unvorhergesehene Trennung
- Pensionseinweisungen
- Entlassung aus psychiatrischen Facheinrichtungen
- Unglücksfälle (z.B. Wohnungsbrand o.ä.)
- Haftentlassung
- Umzug/Zuzug unter Vorlage eines personalisierten Mietangebotes oder Exposé des Vermieters
- Stromsperren/Androhung einer zeitnah bevorstehenden Stromsperre
- plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse, die eine sofortige Vorsprache erforderlich machen
Im Vermittlungsbereich gelten folgende Sachverhalte als Notfälle:
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Vermittlungsbudget VB 44 SGB III)
- Reisekosten für kurzfristige Vorstellungsgespräche
- Ortsabwesenheit (OAW) mit Beginn innerhalb der nächsten Woche
Bitte kommen Sie nur dann ohne Termin zu uns, wenn Sie einer der oben genannten Notfälle sind!