Frau mit Brille und dunklen Haaren lacht einen Mann mit Brille und dunklen Haaren an
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Für Arbeitgeber:

  • Wir beraten Sie zu unseren umfangreichen Förderangeboten von Qualifizierung bis hin zu Lohnkosten- und Eingliederungszuschüssen.
  • Wir veranstalten mit Ihnen kostenlose Bewerbertage / Jobbörsen bei uns im Haus.

Nehmen Sie vor der Einstellung von Bewerber*innen Kontakt mit uns auf. 

 

Für Träger:

ACHTUNG - neuer ESF Aufruf

3 Millionen Euro für die berufliche Integration von Frauen mit Gewalterfahrung oder Menschen in der Prostitution

Frauen mit Gewalterfahrung und Menschen in der Prostitution stehen oft vor großen Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Um ihnen zu helfen, werden innovative Projekte gesucht, die ihre berufliche Perspektive verbessern. Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und aus Landesmitteln werden insgesamt drei Millionen Euro in Projekte investiert, die neue Ansätze, Methoden, Inhalte oder Partnerschaften für konkrete Lösungen erproben.

Gefördert werden Projekte in Bayern, die:

  • niedrigschwellige und flexible Qualifizierung sowie Beratung anbieten;
  • individuelle Kompetenzfeststellung und Vermittlung beruflicher Schlüsselqualifikationen durchführen;
  • integrationsfördernde Maßnahmen und Spracherwerb umfassen;
  • Vermittlung in den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt unterstützen.

Diese Projekte sollen eng mit staatlich geförderten Einrichtungen des Frauenhilfesystems und Fachberatungsstellen zusammenarbeiten.

Projektträger können bis zu 14.03.2025 innovative Konzepte einreichen. Der Beantragungsprozess erfolgt vollständig digital. Mithilfe von Pauschalen wurde der Bürokratieaufwand deutlich reduziert.

Die Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Im ersten Schritt werden die eingereichten Konzepte auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aufrufs geprüft. Die als innovativ ausgewählten Projekte werden dann zur Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen aufgefordert.

Mehr Informationen finden Sie in den Förderaufruf.

Wenn Sie als Träger Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Inklusion und Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) erhalten.
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt beabsichtigt in diesem Rahmen geeignete Maßnahmen zu befürworten und durchzuführen. Hauptschwerpunkte liegen in den Bereichen

  • Teil- und Vollqualifizierung mit anerkannten IHK-/HWK-Abschlüssen,
  • Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere von jungen Menschen und Frauen,
  • Projekte, die die Integration von Migrant*innen und Menschen mit Fluchthintergrund unterstützen.

Wenn Sie ein Konzept zur Prüfung einer möglichen positiven Stellungnahme durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt einreichen wollen, beachten Sie bitte die Checkliste.

 

Um sich über die Weiterbildungs- und Qualifizierungsschwerpunkte des Jobcenter Nürnberg für 2024 zu informieren, finden Sie hier unsere Bildungszielplanung.

Bildungsträger können sich über geplante Qualifikationsziele, und Kund*innen über die Möglichkeiten von beruflicher Weiterbildung informieren. Die Bildungszielplanung hilft Ihnen bei der Orientierung, stellt aber keinen Anspruch dar.

Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist eine Einzelfallentscheidung. Vorher ist immer eine Beratung durch unsere Kolleg*innen notwendig.

 

Mit Einführung des Bürgergeldes wird allen Kund*innen bei Bedarf ein Coaching auf Grundlage des §16k SGB II ermöglicht. Die Bedarfe des Jobcenters Nürnberg-Stadt finden Sie hier.

Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

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