Für Arbeitgeber:
- Wir beraten Sie zu unseren umfangreichen Förderangeboten von Qualifizierung bis hin zu Lohnkosten- und Eingliederungszuschüssen.
- Wir veranstalten mit Ihnen kostenlose Bewerbertage / Jobbörsen bei uns im Haus.
Nehmen Sie vor der Einstellung von Bewerber*innen Kontakt mit uns auf.
Für Träger:
ACHTUNG - Neuer ESF Aufruf
Die ESF-Verwaltungsbehörde in Bayern hat einen neuen Aufruf zur sozialen Innovation veröffentlicht:
Innovative Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen
Die Projekte sollen die Basisqualifizierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen fördern. Die höchstmögliche Förderung beträgt 100%.
Zielgruppe der Maßnahmen sind:
Im Rechtskreis SGB II: erwerbsfähige, erwachsene Personen, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Es muss sich um Teilnehmende handeln, die langzeitarbeitslos sind und/ oder Bürgergeld beziehen.
Geförderte Projekte müssen drei Komponenten beinhalten:
Aktivierung und Motivation
berufliche Qualifizierung
sozialpädagogische Betreuung.
Eine berufsbezogene Sprachqualifizierung ist ebenfalls möglich. Außerdem findet ein Praktikum im Betrieb statt. Als Maßnahmedauer ist ein Mindestzeitraum von vier Monaten vorgesehen.
Nutzen Sie Ihre Chance und reichen bis zum 15.10.2024 innovative Konzepte bei ESF Bayern ein.
Ausführliche Informationen zu diesem Aufruf finden Sie auf der Webseite des ESF Bayern.
Wenn Sie als Träger Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Inklusion und Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) erhalten.
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt beabsichtigt in diesem Rahmen geeignete Maßnahmen zu befürworten und durchzuführen. Hauptschwerpunkte liegen in den Bereichen
- Teil- und Vollqualifizierung mit anerkannten IHK-/HWK-Abschlüssen,
- Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit insbesondere von jungen Menschen und Frauen,
- Projekte, die die Integration von Migrant*innen und Menschen mit Fluchthintergrund unterstützen.
Wenn Sie ein Konzept zur Prüfung einer möglichen positiven Stellungnahme durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt einreichen wollen, beachten Sie bitte die Checkliste.
Um sich über die Weiterbildungs- und Qualifizierungsschwerpunkte des Jobcenter Nürnberg für 2024 zu informieren, finden Sie hier unsere Bildungszielplanung.
Bildungsträger können sich über geplante Qualifikationsziele, und Kund*innen über die Möglichkeiten von beruflicher Weiterbildung informieren. Die Bildungszielplanung hilft Ihnen bei der Orientierung, stellt aber keinen Anspruch dar.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist eine Einzelfallentscheidung. Vorher ist immer eine Beratung durch unsere Kolleg*innen notwendig.
Mit Einführung des Bürgergeldes wird allen Kund*innen bei Bedarf ein Coaching auf Grundlage des §16k SGB II ermöglicht. Die Bedarfe des Jobcenters Nürnberg-Stadt finden Sie hier.