Laubengang mit viel Blattwerk
Bildquelle: eigenes Bild Jobcenter Nürnberg-Stadt

Sprache

Das Jobcenter Nürnberg unterstützt Sie bei der Verbesserung Ihrer deutschen Sprachkenntnisse. 

Sofern Sie noch keinen Sprachkurs besucht haben, absolvieren Sie zunächst einen Integrationssprachkurs. Mit diesem können Sie Deutschkenntnisse bis zum Sprachniveau B1 erlangen. Für die Anmeldung zu einem Integrationssprachkurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Wenn Sie EU-Bürger sind, wird Ihnen dieser Schein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, kann Ihnen auch das Jobcenter den Berechtigungsschein aushändigen. 
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie zu den Verfahren und besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation sowie die Fördermöglichkeiten. 
 

Ausländische Abschlüsse

Wir beraten Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder Studiums, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Wir besprechen mit Ihnen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt werden kann und wie das Anerkennungsverfahren abläuft. Darüber hinaus prüfen wir die Kostenübernahme durch das Jobcenter. 
 
Sprechen Sie uns gerne an.
 
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im  MigraNet.
Weitere Informationen zu unserer Anerkennungsberatung finden Sie in unserem Flyer.
 
Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

FAQ

Lexikon

Antrag