mehrere Geldscheine in EURO, Summe 150
Bildquelle: eigenes Bild

Sie können Bürgergeld vom Jobcenter Nürnberg erhalten, wenn Sie:

  • in Nürnberg wohnen (Erstwohnsitz)
  • erwerbsfähig sind (also arbeiten können)
  • zwischen 15 und 67 Jahre alt sind (je nach Fall auch nur bis 65 oder 66 Jahre) und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.

Bei der Berechnung werden auch Ihre Familie, beziehungsweise Personen aus Ihrem Haushalt berücksichtigt. 

Das Bürgergeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Regelsatz mit Mehrbedarfen und Wohnkosten.

  • Regelsatz: Damit decken Sie pauschal Ihre Kosten für das tägliche Leben, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege und weitere Dinge des täglichen Lebens. Den aktuellen Regelsatz finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Wohnkosten: Das Bürgergeld enthält auch Ihre Wohnkosten, entweder ganz oder teilweise. Unsere aktuellen Sätze für Kosten der Unterkunft für Nürnberg (Miete und Heizkosten) finden Sie hier.

Weitere Informationen rund um das Bürgergeld finden Sie in der Broschüre "Einfach erklärt" und in unserem Flyer "Bürgergeld - Welche Chancen ergeben sich für Sie?".

Am besten beantragen Sie Ihr Bürgergeld online unter www.jobcenter.digital. Über dieses Portal können Sie fast alle Anliegen mit dem Jobcenter klären und viele Wege sparen.
Oder Sie stellen den Antrag hier

Sie können aber auch persönlich zu uns an den Richard-Wagner-Platz 5 in Nürnberg (gleich beim Opernhaus) kommen, um den Antrag abzuholen und abzugeben. Wir sind von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten und Notlagen zu vermeiden. 

Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

FAQ

Lexikon

Antrag