Bürgergeld

Zum 01. Januar 2023 löst das neue Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab.
Die Bürgergeld-Reform ist mit zahlreichen Änderungen verbunden, zum Beispiel:
- Erhöhung der Regelsätze
- Erleichterungen bei Weiterbildung und Qualifizierung
- Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens
- Verstetigung von Förderungen zur Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen
- und vielen weiteren Änderungen
Wir freuen uns sehr über das neue Bürgergeld!
Fragen Sie uns danach, wir beraten Sie gern.
Ob Sie Bürgergeld erhalten und wie Sie einen Antrag bei uns stellen können, erfahren Sie hier.
Antworten auf Fragen rund um das neue Bürgergeld finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).