Zu Ihrem Vermögen gehören alle Ihre in Geld messbaren Güter. Zum Beispiel: Bargeld, Aktien, Bausparguthaben, offene Forderungen, Haus- und Grundeigentum. Bei der Berechnung Ihres Bürgergeld-Anspruchs berücksichtigen wir Ihr Vermögen und das Vermögen der Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.  Bestimmte Dinge zählen nicht dazu, wie zum Beispiel notwendige Möbel, ein angemessenes Fahrzeug, Sachen und Rechte, die für die Alterssicherung bestimmt sind, aber auch eine angemessene, selbst bewohnte Eigentumswohnung oder ein Haus. Sie sind verpflichtet, Ihr Vermögen vollständig bei uns anzugeben. Wir entscheiden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, inwieweit das Vermögen berücksichtigt wird. Es gibt auch Freibeträge für Vermögen. 

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