Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken, müssen Sie uns darüber informieren und einen Nachweis vorlegen. Reichen Sie hierzu bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest bei uns ein, aus welchem hervorgeht, wie lange Ihre Arbeitsunfähigkeit vorrausichtlich andauern wird. Sollte sich die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit verlängern, reichen Sie bitte Folgebescheinigungen ein. Sofern Sie genesen sind und sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen können, müssen Sie das Jobcenter darüber informieren.
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine öffentlich geförderte Tätigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Das Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist die Überwindung von individuellen persönlichen Hindernissen sowie die Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus unterstützt die Arbeitsgelegenheit bei der Herstellung von Tagesstrukturen. Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit ausführen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, die nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet wird.
Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag, um unsere Leistungen erhalten. Den Antrag können Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich stellen. Beachten Sie, dass wir Ihnen keine Leistungen für die Zeiträume vor der Antragstellung auszahlen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegen und Ihr Fall geprüft wurde, entscheiden wir über ihren Antrag.
In Ausnahmefällen können Sie einen Auszahlschein mit einem Barcode für eine Bargeldauszahlung erhalten. Diesen können Sie in einer Postfiliale oder im Einzelhandel, zum Beispiel bei REWE, Penny, dm-drogerie Markt oder Rossmann einlösen.