Für das Einreichen von Unterlagen stehen Ihnen verschiede Möglichkeiten zur Verfügung. Nutzen Sie www.jobcenter.digital, um Ihre Unterlagen ganz einfach online und zu jeder Zeit hochzuladen.
Sie können Unterlagen auch per Post an uns schicken oder in unseren Briefkasten werfen. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Unterlagen immer nur in Kopie bei uns einreichen. Schreiben Sie Ihre Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer auf die Dokumente. So können wir diese schneller zuordnen und bearbeiten.
Wir freuen uns über Ideen, Anregungen und Lob. Wir nehmen aber auch Ihre Probleme und Ihre Kritik ernst. Über unser Kundenreaktionsmanagement können Sie gern Rückmeldung geben.
Wenn Sie eine Anregung haben oder mit einer Entscheidung unzufrieden sind, teilen Sie im ersten Schritt der*m für Sie zuständigen Kolleg*in Ihr Anliegen mit.
Sie haben mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen gesprochen, Ihr Anliegen erläutert, aber noch keine Lösung gefunden? Sprechen Sie mit der Teamleitung des jeweiligen Teams.
Sie konnten Ihre Anliegen weiterhin nicht klären oder haben ein weiteres Anliegen? Dann melden Sie sich schriftlich bei unserem Kundenreaktionsmanagement.
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Kundenreaktionsmanagement
Fichtestraße 45
90489 Nürnberg
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, uns per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital zu kontaktieren oder telefonisch unter 0911 40 07 100, um den Sachverhalt nach Möglichkeit direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung zu klären.
Darüber hinaus können Sie innerhalb von einem Monat einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Dieser wird dann von unserer Widerspruchsstelle geprüft.
Sollten Sie einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Sie können uns per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital kontaktieren, oder telefonisch unter 0911 40 07 100. Beachten Sie bitte, dass ein wichtiger Grund für ein Terminversäumnis vorliegen muss. Sie müssen dann einen entsprechenden Nachweis im Jobcenter vorlegen. Sollten Sie zum Beispiel einen Termin auf Grund von Erkrankung nicht wahrnehmen können, müssen Sie in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
