Wenn Sie einen neuen Job begonnen haben, können Sie Einstiegsgeld beantragen. Sie bekommen das Einstiegsgeld zusätzlich und anrechnungsfrei zu Ihrem Gehalt. Einstiegsgeld kann zwischen drei Monaten und einem Jahr nach Arbeitsaufnahme gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Sie können Einstiegsgeld nur dann erhalten, wenn Ihr neuer Job sozialversicherungspflichtig ist. Minijobs und Ausbildungsverhältnisse können nicht mit Einstiegsgeld gefördert werden. Beantragen Sie das Einstiegsgeld vor Ihrem ersten Arbeitstag.

Flyer Einstiegsgeld.pdf

Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

FAQ

Lexikon

Antrag