Erwerbsfähig ist jemand, der*die mindestens 15 Jahre, aber noch keine 65 bzw. 67 Jahre alt ist und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann und nicht länger als 6 Monate krankgeschrieben oder behindert ist. In einer Bedarfsgemeinschaft muss mindestens eine Person erwerbsfähig sein, um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten zu können.  Wenn Sie vorübergehend keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren), gelten Sie trotzdem weiterhin als erwerbsfähig.

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Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
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