Urlaub nennt man im SGB II "Ortsabwesenheit". Sie müssen eine Ortsabwesenheit immer vorher persönlich bei uns beantragen, genau wie bei Urlaub. Wie das geht, erfahren Sie hier: Ortsabwesenheit.
Urlaub nennt man im SGB II "Ortsabwesenheit". Sie müssen eine Ortsabwesenheit immer vorher persönlich bei uns beantragen, genau wie bei Urlaub. Wie das geht, erfahren Sie hier: Ortsabwesenheit.
Jobcenter Nürnberg-Stadt
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90443 Nürnberg
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