Sollten Sie mit einer Entscheidung von uns nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Der Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen, oder muss persönlich erklärt und gemeinsam aufgeschrieben werden. Nach Eingang Ihres Widerspruchs überprüfen wir nochmal den Sachverhalt. Sollte Ihrem Widerspruch nicht oder nicht im vollen Umfang zugestimmt werden können, können Sie mit dem Widerspruchsbescheid beim zuständigen Gericht Klage erheben.
