Wenn ein Umzug notwendig und die neue Wohnung nicht zu teuer ist, können wir Sie bei den Umzugskosten und der Mietkaution unterstützen. Holen Sie sich bitte vorher eine Bestätigung über die Umzugsnotwendigkeit und Kostenübernahme von uns oder Ihrem zuständigen Jobcenter ein, bevor Sie einen Mietvertrag mit Ihrem neuen Vermieter unterschreiben.
Wir übernehmen Ihre Kosten der Unterkunft (in der Regel: Miete) und Heizkosten, wenn diese angemessen sind. In den meisten Fällen zahlen wir diese Kosten direkt an die*den Mieter*in. Die Miete kann auch direkt an die*den Vermieter*in oder andere Berechtigte gezahlt werden. Zur Prüfung, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, berücksichtigen wir die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und das örtliche Mietniveau. Auch für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung können wir Kosten übernehmen. Hierzu zählen zum Beispiel die Grundsteuer, die Wohnungsgebäudeversicherung, der Erbbauzins, die Nebenkosten und die angemessenen Schuldzinsen für Hypotheken. Die Tilgungsraten zählen nicht zu den Unterkunftskosten, da sie Vermögen aufbauen und nicht zum Zweck der Fürsorgeleistungen gehören.
Weitere Informationen zu den Kosten der Unterkunft (Sätze) finden Sie hier: Infoblatt Miete und Heizung.pdf
Urlaub nennt man im SGB II "Ortsabwesenheit". Sie müssen eine Ortsabwesenheit immer vorher persönlich bei uns beantragen, genau wie bei Urlaub. Wie das geht, erfahren Sie hier: Ortsabwesenheit.
