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Weiterbewilligungsantrag

Wir bewilligen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) immer nur für einen bestimmten Zeitraum. Ist dieser Zeitraum abgelaufen und Sie benötigen weiterhin unsere finanzielle Unterstützung, ist es wichtig, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA), zu stellen. Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag am besten vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, damit keine finanzielle Notlage durch notwendige Bearbeitungsdauern entstehen kann.

Wir schicken Ihnen rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums entsprechende Formulare. Schneller klappt es, wenn Sie den Antrag online über www.jobcenter.digital stellen. Der Weiterbewilligungsantrag muss auch gestellt werden, wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat.

Widerspruch

Sollten Sie mit einer Entscheidung von uns nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Der Widerspruch muss immer schriftlich erfolgen, oder muss persönlich erklärt und gemeinsam aufgeschrieben werden. Nach Eingang Ihres Widerspruchs überprüfen wir nochmal den Sachverhalt. Sollte Ihrem Widerspruch nicht oder nicht im vollen Umfang zugestimmt werden können, können Sie mit dem Widerspruchsbescheid beim zuständigen Gericht Klage erheben.

Adresse

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Servicecenter: 0911 40 07 100

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