Förderungen

Wir beraten Sie als Arbeitgeber*in bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen und helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Bewerber*innen. Wir bieten hierzu regelmäßig Veranstaltungen an, wie zum Beispiel das „SpeedDating am Riesenrad“.
- Wir bieten bei Einstellung eine regelmäßige und ganzheitliche Betreuung für Sie und Ihren neue*n Mitarbeiter*in an.
- Bei einer Einstiegsqualifizierung (EQ) haben Sie als Arbeitgeber*in die Möglichkeit den potentiellen Mitarbeiter*innen in einer Art Langzeitpraktikum für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten kennenzulernen. Das Ziel ist der Übergang in ein reguläres Ausbildungsverhältnis. Flyer
- Wir bieten auch Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) an. Bei einer BaE werden die Kosten und der berufsschulbegleitende Stütz- und Förderunterricht von einem Bildungsträger übernommen. Der Betrieb übernimmt die praktische Ausbildung. Ziel ist die Übernahme in ein reguläres Ausbildungsverhältnis. Flyer
- Die Assistierte Ausbildung (ASA) dient zur Unterstützung für ihre Auszubildenden mit dem Ziel der Stabilisierung und des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung.
Weitere Infos unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/assistierte-ausbildung-betriebe
Kontaktieren Sie uns gerne:
- Besetzung von Arbeitsstellen
Kerstin Köhler Telefon: 0911 21 66 12 94
- Besetzung von Ausbildungsstellen
Martina Windisch Telefon: 0911 21 66 13 33
Betriebliche Praktika können Ihnen bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes helfen und Sie bei der Eignungsabklärung unterstützen.
Wir fördern betriebliche Praktika von bis zu sechs Wochen und erstatten den Bewerber*innen die Fahrtkosten zum Erreichen des Arbeitsplatzes. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden dabei wie gewohnt weiter ausgezahlt.
Beachten Sie bitte, dass eine Kontaktaufnahme vor Antritt des Praktikums erfolgen muss.
Sie haben eine*n Bewerber*in, der*die länger nicht gearbeitet hat oder aus verschiedenen Gründen eine längere Einarbeitungszeit benötigt? Mit dem Eingliederungszuschuss bringen wir Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zusammen.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Förderung für Arbeitgeber*innen. Diese können einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von maximal 50% des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts für maximal 12 Monaten erhalten. Der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird zusätzlich pauschal mit 20% des Arbeitsentgelts berücksichtigt.
Wichtig ist, dass die Antragstellung durch Sie als Arbeitgebenden vor Arbeitsaufnahme erfolgt. Die Höhe und der Zeitraum des Eingliederungszuschusses müssen dann im Einzelfall geprüft werden.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und konkrete Anfragen.
Wir unterstützen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen durch die Finanzierung von betrieblichen Umschulungen. Somit ermöglichen wir Arbeitssuchenden den Erwerb eines Berufsabschlusses und Arbeitgeber*innen die Einstellung von Fachkräften.
Die Finanzierung erfolgt durch einen Bildungsgutschein. Der Abschluss erfolgt durch eine Prüfung bei der zuständigen Kammer.
Kontaktieren Sie uns gerne.
Der §16e SGBII fördert nach dem Teilhabechancengesetz die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Erwerbesleben. Das beinhaltet für Arbeitgebende eine zweijährige Förderung in Form eines Lohnkostenzuschusses (1. Jahr 75%, 2. Jahr 50%) und ist bei allen Arbeitsgeber*innen durchführbar.
Eine Förderung ist für Bewerber*innen möglich, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre arbeitslos waren.
Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmer*innen ein begleitendes Coaching und können hinsichtlich erforderlicher Qualifizierungen finanziell unterstützt werden.
Wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerber*innen und unterstützen Sie bei der Stellenbesetzung sowie bei der Beantragung der Förderleistung.
Kontaktieren Sie uns gerne.
Alle Infos finden Sie auch im Flyer zum Downloaden.
Durch eine Förderung nach §16i SGBII ermöglichen Sie als Arbeitgeber*in langzeitarbeitslosen Menschen die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und einen Übergang in eine nicht-geförderte Beschäftigung. Wir unterstützen Sie mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 100% für eine Förderdauer von bis zu fünf Jahren.
Somit schaffen Sie Menschen, die eine längere Zeit nicht gearbeitet haben, eine mittel- bis langfristige Perspektive am Arbeitsmarkt. Wir unterstützen Sie und Ihren Arbeitnehmer nicht nur in Form von Beratungen und Coachings, sondern ermöglichen auch Qualifizierungen im Rahmen der Beschäftigung schnell, unbürokratisch und passgenau.Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Antragstellung sowie den verschiedenen Fördermodellen und der Auswahl von geeigneten Arbeitnehmer*innen zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns.