FAQ
Leistungen vom Jobcenter
Wir im Jobcenter helfen Ihnen, wenn Sie selbst zu wenig Geld haben, um davon zu leben. Diese Hilfeleistung von uns heißt Bürgergeld. Sie können Bürgergeld von uns erhalten, wenn Sie erwerbsfähig sind, im Stadtgebiet Nürnberg wohnen und einen Antrag bei uns stellen.
Das Jobcenter Nürnberg ist dann nicht mehr für Sie zuständig. Melden Sie sich daher bitte bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der Jobsuche und Fragen rund um Ausbildung und Weiterbildung, auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
Telefon (gebührenfrei): 0800 45 55 500
Wenn Ihr*e Partner*in Vermögen besitzt, wird dieses auf alle Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Arbeitet Ihr*e Partner*in, wird auch das Einkommen auf alle verteilt.
Wenn Sie selbst arbeiten oder eigenes Vermögen besitzen, gilt das Gleiche umgekehrt für Sie.
Alle Beitragszahler*innen in die Arbeitslosenversicherung erhalten das Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld ist beitragsfinanziert. Sie erhalten Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit für einen vorübergehenden Zeitraum (je nach Alter bis zu zwei Jahren), wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Höhe hängt von Ihrem vorherigen Verdienst und nicht von ihrem Bedarf ab.
Beim Bürgergeld entfällt diese Voraussetzung. Man muss also vorher keine „Beiträge“ für den Erhalt gezahlt haben. Bürgergeld ist eine an Ihrem Bedarf orientierte Grundsicherungsleistung. Sie erhalten Bürgergeld vom Jobcenter, wenn Sie einen Antrag stellen und hilfebedürftig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen. Bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigen wir alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe zur Erläuterung „Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?“). Ihr vorheriges Einkommen spielt dabei keine Rolle, da es sich um festgelegte Beträge handelt.
Sie möchten das Bürgergeld beantragen? Geht ganz einfach online. Formulare zur Bürgergeld-Antragstellung finden Sie hier: Bürgergeld-Antragstellung.
Laut Gesetz gibt es für die Begriffe Bürgergeld, Arbeitslosengeld II und Hartz IV nur einen Begriff, und zwar das zum 01. Januar 2023 eingeführte „Bürgergeld“. Dabei meinen die bekannten Bezeichnungen Bürgergeld, Arbeitslosengeld II und Hartz 4 umgangssprachlich alle dasselbe.
Bei dem Begriff Grundsicherung unterscheidet man zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGBII, also dem Bürgergeld, und der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII).
Sie möchten das Bürgergeld beantragen? Geht ganz einfach online.
Formulare zur Bürgergeld-Antragstellung finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Zum Beispiel können Kleinunternehmer*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn nicht mehr ausreichend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wichtig: Wir im Jobcenter sichern nur den persönlichen Lebensunterhalt, jedoch nicht die Existenz Ihres Betriebes. Das heißt, dass wir Ihre Betriebskosten – egal in welcher Form - nicht übernehmen.
Sie möchten das Bürgergeld beantragen? Geht ganz einfach online.
Formulare zur Bürgergeld-Antragstellung finden Sie hier.
Möglicherweise benötigen Sie eher finanzielle Unterstützung für Ihre laufenden Betriebsausgaben in Form von Krediten, Soforthilfen oder Zuschüssen, etwa vom Land Bayern oder dem Bund, ohne einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, etwa vom Land Bayern oder dem Bund.
Falls Sie als Selbstständige*r einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) der richtige Weg für Sie sein. Informationen finden Sie hier.
Kontakt zum Jobcenter
Für das Einreichen von Unterlagen stehen Ihnen verschiede Möglichkeiten zur Verfügung. Nutzen Sie www.jobcenter.digital, um Ihre Unterlagen ganz einfach online und zu jeder Zeit hochzuladen.
Sie können Unterlagen auch per Post an uns schicken oder in unseren Briefkasten werfen. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Unterlagen immer nur in Kopie bei uns einreichen. Schreiben Sie Ihre Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer auf die Dokumente. So können wir diese schneller zuordnen und bearbeiten.
Bitte geben Sie im ersten Schritt den für Sie zuständigen Kolleg*innen die Möglichkeit, sich um Ihr Anliegen zu kümmern. Sollten Sie dennoch einen Grund zur Beanstandung haben, können Sie sich an die zuständige Teamleitung wenden. Weiterhin können Sie auch auf unser Kundenreaktionsmanagement zukommen.
Das Kundenreaktionsmanagement unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Anliegens und versucht, in Kooperation mit den entsprechenden Fachbereichen und Führungskräften, ein abschließendes Ergebnis zu finden.
Wie gehen Sie vor?
Ihre Anliegen können Sie per Post oder Telefax an den zuständigen Bereich oder an das Kundenreaktionsmanagement richten:
Jobcenter Nürnberg-Stadt
Kundenreaktionsmanagement
Fichtestraße 45
90489 Nürnberg
Telefax: 0911 58 66 590
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, uns per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital zu kontaktieren oder telefonisch unter 0911 40 07 100, um den Sachverhalt nach Möglichkeit direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung zu klären.
Darüber hinaus können Sie innerhalb von einem Monat einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Dieser wird dann von unserer Widerspruchsstelle geprüft.
Sollten Sie einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Sie können uns per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital kontaktieren, oder telefonisch unter 0911 40 07 100. Beachten Sie bitte, dass ein wichtiger Grund für ein Terminversäumnis vorliegen muss. Sie müssen dann einen entsprechenden Nachweis im Jobcenter vorlegen. Sollten Sie zum Beispiel einen Termin auf Grund von Erkrankung nicht wahrnehmen können, müssen Sie in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Es gibt verschiedene Wege, mit uns einen Termin zu vereinbaren. Sie können uns per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital kontaktieren, oder telefonisch unter 0911 40 07 100.
Tipp: Für viele Anliegen benötigen Sie keinen Termin, wenn Sie www.jobcenter.digital nutzen. Funktioniert rund um die Uhr, einfach ausprobieren.
Bitte beachten Sie: Termine mit unserer Leistungsabteilung sind nicht möglich. In Notfällen können Sie ohne Termin zur Notfallsprechstunde vorbeikommen. Weitere Informationen zu Notfällen finden Sie hier.
Wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie einen Bescheid von uns. Sollten noch Unterlagen fehlen, erfahren Sie dies ebenfalls schriftlich.
Bei Fragen zu Ihrem Antrag können Sie sich telefonisch an unser Service-Center unter 0911 40 07 100 wenden. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über www.jobcenter.digital.
Sie können eine Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, wenn Sie nach einer (neuen) Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung suchen.
Nehmen Sie unter der 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei) telefonischen Kontakt auf. Die Agentur für Arbeit ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Arbeitsuche
Wir bieten regelmäßig Beratungstermine im Jobcenter Nürnberg an. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit und besprechen mit Ihnen zum Beispiel die Neukundenakquise, Unternehmensdarstellung, Öffnungszeiten, Preiskalkulationen etc.
Unser gemeinsames Ziel ist eine dauerhafte berufliche Integration, die Ihnen eine Lebensführung ohne finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter ermöglicht. Dazu überprüfen wir alle sechs Monate die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit erneut.
Während der Gründungsphase können Sie von uns Aktivierungsgutscheine für verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote bei Trägern erhalten. Sie können bei uns auch einen monatlichen Zuschuss in Form von Einstiegsgeld erhalten, der jedoch vor Beginn der geplanten Selbstständigkeit beantragt werden muss. Außerdem können Sie Leistungen zur Eingliederung für Selbstständige (LES) beantragen. Dies ist ein einmaliger Betrag in Form eines Darlehens und / oder Zuschusses für die Aufnahme oder Ausübung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. LES können nur für notwendige Anschaffungen genutzt werden. Fragen Sie uns, welche Förderleistungen Sie erhalten können.
Um einschätzen zu können, welche Arbeit zu Ihnen passt, ist uns wichtig, Ihre Einschränkungen zu kennen. Durch Atteste oder ein ärztliches Gutachten unseres Ärztlichen Dienstes können wir einschätzen, welche Tätigkeiten für Sie möglich sind und welche Arbeit auszuschließen ist. Mit diesen Informationen können wir Sie gezielt bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützen. Sprechen Sie uns an.
Wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind, unterstützt Sie unser Integrationszentrum Reha/SB bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
Wenn Sie von uns Bürgergeld erhalten, können Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Probearbeit bei einem Arbeitgeber absolvieren. Teilen Sie uns hierzu unbedingt vor Ihrem ersten Arbeitstag die geplante Dauer und die Daten des Arbeitgebers mit. Eine Probearbeit darf die Dauer von sechs Wochen bei einem Arbeitgeber nur in wenigen Ausnahmefällen überschreiten. Daher ist es wichtig, mit uns vorher Kontakt aufzunehmen. Während Ihrer Teilnahme an einer Probearbeit können Kosten, wie zum Beispiel Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten, entstehen. Inwieweit diese übernommen werden, richtet sich nach dem Einzelfall. Sprechen Sie uns an.
Wir besprechen die persönlichen Rahmenbedingungen, um zusammen einen geeigneten Ausbildungsberuf zu finden. Anschließend erstellen wir gemeinsam ein Bewerberprofil für die Ausbildungssuche. Zur finanziellen Unterstützung gibt es zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe.
Wenn Sie schon wissen, welche Weiterbildung Sie machen möchten, sprechen Sie uns an. Wir prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Weiterbildung sinnvoll ist, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie zudem die Voraussetzungen erfüllen. Unsere Qualifizierungsberatung berät Sie gern zu allen Formen der Weiterbildung.
Wenn Sie von Ihrem Verdienst aus der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht sichern können und dadurch bei uns Leistungen beziehen, erarbeiten wir mit Ihnen zusammen einen Plan, wie Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Hierzu kann die Ausweitung der Selbstständigkeit, wie zum Beispiel durch die Erweiterung des Angebots oder der Öffnungszeiten, gehören, aber auch die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation.
Unser grundsätzliches Ziel ist, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen, von der Sie leben können und den Leistungsbezug verringern oder ganz überwinden. Die beste Chancen dazu haben Sie, wenn Sie gut qualifizierte Arbeit finden. Dabei helfen wir Ihnen, sich zu qualifizieren, in dem wir Sie finanziell währenddessen im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Welche Beschäftigung für Sie die geeignete ist und ob wir eine Weiterbildung für Sie das richtige ist, besprechen wir gern mit Ihnen persönlich.
Wir beraten Sie persönlich und telefonisch zur Arbeitssuche und schicken Ihnen Vermittlungsvorschläge zu. In unserem Bewerbungszentrum können wir gemeinsam Ihre Bewerbungsunterlagen optimieren, Ihnen bei der Jobsuche im Internet helfen und Sie bei Bedarf auch auf Vorstellungsgespräche vorbereiten. Daneben bieten wir Ihnen auch finanzielle Hilfen und schnelle Kontakte zu Arbeitgeber*innen über unsere Direktvermittung. Für mehr Infos hier klicken.
Grundsicherung
Wenn Sie Bürgergeld von uns erhalten, sind Sie im Regelfall automatisch über uns krankenversichert. Für Einzelfälle (private Krankenversicherung) gelten besondere Regelungen. Weitere Informationen zur finden Sie hier.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erhalten auch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Bürgergeld von uns. Zum Beispiel, wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland haben und weitere Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld erfüllen, also hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Siehe hierzu auch: Wann kann ich Geld vom Jobcenter erhalten?
Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, sind - anders als Auszubildende - vom Anspruch auf Bürgergeld grundsätzlich ausgeschlossen.
Unsere wichtigste finanzielle Hilfeleistung, das Bürgergeld, ist für Ihre Existenzsicherung da und nicht, um zum Beispiel Konsumschulden zu tilgen. Wir vermitteln Sie kostenfrei an eine Schuldnerberatung. Sprechen Sie uns an.
Wenn Sie dringend Geld brauchen, beispielsweise um Lebensmittel zu kaufen, aber Ihr Geldbeutel und Ihr Konto sind leer, können Sie bei uns einen Vorschuss oder ein Darlehen bekommen. Dazu stellen Sie bei uns einen Antrag auf Bürgergeld und erhalten dann von uns einen Zahlschein mit einem Barcode für eine Barauszahlung.
Bitte kommen Sie mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und bringen Sie Ihren aktuellen Kontoauszug mit. Kommen Sie damit in unsere Notfallsprechstunde am Richard-Wagner-Platz 5, Nürnberg von Montag bis Freitag, von 08:30 bis 10:30 Uhr.
Am besten beantragen Sie Ihr Bürgergeld online unter www.jobcenter.digital. Über dieses Portal können Sie fast alle Anliegen mit dem Jobcenter klären und viele Wege sparen.
Oder Sie stellen den Antrag hier.
Sie können aber auch persönlich zu uns an den Richard-Wagner-Platz 5 in Nürnberg (gleich beim Opernhaus) kommen, um den Antrag abzuholen und abzugeben. Wir sind von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.
Wohnung und Umzug
Das Jobcenter leistet keine Mieter*innenberatung.
Wenn schwerwiegende Unstimmigkeiten mit Ihrer*m Vermieter*in vorliegen, die nachweislich Ihr Mietverhältnis bedrohen, können Sie in eine Interessenvertretung für Mieter*innen eintreten.
Sprechen Sie uns an, damit wir eine Kostenübernahme für ein Jahr prüfen können.
Das Jobcenter kann Ihnen bei Stromschulden unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen gewähren. Hierzu müssen Sie nachweisen, dass eine Androhung der Stromsperre erfolgt ist und eine Rückzahlung in Raten abgelehnt wurde.
Falls wir ein Darlehen gewähren können, überweisen wir Ihre weiteren künftigen Stromabschläge dann direkt an Ihren Stromanbieter.
Mietschulden können nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Hierzu wenden Sie sich bitte an das Amt für Existenzsicherung der Stadt Nürnberg. Dieses prüft die Gewährung der Übernahme der Mietschulden.
Damit weitere Mietschulden vermieden werden, wird das Jobcenter die Miete künftig direkt an die*den Vermieter*in überweisen.
Für die Erstausstattung Ihrer Wohnung können Sie formlos eine Pauschale beim Jobcenter beantragen. Damit können Sie Möbel und andere Gegenstände erwerben.
Beachten Sie bitte, dass lediglich dann Kosten für Möbel gezahlt werden können, wenn Sie nachweisen, dass Sie diese Möbel bisher nicht besessen haben.
Junge Menschen, die unter 25 Jahre alt sind, können lediglich dann aus der Wohnung der Eltern ausziehen, wenn der Auszug beziehungsweise eine eigene Wohnung notwendig ist.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an und lassen Sie die Notwendigkeit des Umzugs von uns prüfen, bevor Sie ausziehen.
Sofern eine Umzugsnotwendigkeit vorliegt, kann die Kostenübernahme für den Umzug geprüft werden. Beachten Sie bitte, dass Sie einen neuen Mietvertrag erst unterschreiben, wenn dieser vorher von unserer Leistungsabteilung geprüft wurde und Sie eine positive Rückmeldung erhalten haben.
Zunächst müssen Sie mit ihrer zuständigen Leistungsabteilung im Jobcenter Kontakt aufnehmen, um die Umzugsnotwendigkeit prüfen zu lassen. Wenn eine Umzugsnotwendigkeit vorliegt, klären wir mit Ihnen die Übernahme der Umzugskosten.
Sobald Sie ein Mietangebot vorliegen haben, lassen Sie dieses bitte vor Unterzeichnung des Mietvertrages von Ihrer zuständigen Leistungsabteilung prüfen. Erst wenn Sie die Zustimmung vom Jobcenter eingeholt haben, können Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Zunächst müssen Sie mit ihrem derzeitig zuständigen Jobcenter Kontakt aufnehmen, um die Umzugsnotwendigkeit prüfen zu lassen. Wenn eine Umzugsnotwendigkeit vorliegt, entscheidet ihr aktuelles Jobcenter über die Übernahme der Umzugskosten.
Wenn Sie ein Angebot für eine Wohnung in Nürnberg haben, gehen Sie bitte persönlich auf das Jobcenter Nürnberg zu und lassen das Angebot von uns prüfen. Sobald Sie die Zustimmung vom Jobcenter Nürnberg erhalten haben, können Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Die Mietkosten richten sich nach einer festgelegten Grenze, die nicht überschritten werden soll. Die aktuellen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft finden Sie hier.
Das Jobcenter sucht keine Wohnungen für Sie und kann auch keine Wohnungen vermitteln. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen unterstützt Sie das Jobcenter durch die Kostenübernahme von Maklergebühren. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits seit mehreren Monaten erfolglos nach einer Wohnung suchen und benötigen unsere vorherige Zustimmung zur Einschaltung eines Maklers.